Beitragsordnung herunterladen (49 KB) Stand 13.01.2017
Beitrags und Gebührenordnung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Kissenbrück
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 07.04.2011, geändert laut JHV vom 13.01.2017
- 1. Mitgliedsbeiträge
- a) Ordentliche Mitglieder des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Kissenbrück zahlen entsprechend § 10 der Satzung des Fördervereines einen jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag.
- 2. Verwendungen
- Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet.
- Über die Verwendung der Beiträge gibt der Vorstand auf jeder ordentlichen, auf Antrag auch auf
einer außerordentlichen, Mitgliederversammlung Rechenschaft.
- 3. Beitragshöhe
- a) Mitglieder 50,– €
- Aktive Mitglieder und Mitglieder der Altersabteilung der FW Kissenbrück 0,– €
- Schüler und Studenten 5,– €
- 4. Zahlungsmodus
- a) Der Beitrag ist grundsätzlich jährlich im Voraus und per Bankeinzugsverfahren zu entrichten.
- b) Der Bankeinzug erfolgt zwischen dem 01.Januar und 15. Januar des jeweiligen Beitragsjahres
- Das Beitragsjahr des Fördervereins ist das Kalenderjahr.
- Barzahlungen können nur in Ausnahmefällen an den Kassierer erfolgen.
- Oder per Überweisung
- 5. Leistungsstörungen
- a) Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht bis 15. Februar des Beitragsjahres nicht nach, so kommt es ohne weitere Aufforderung in Verzug.
- b) Der Vorstand kann eine Erstattung der dem Verein infolge der Nichtzahlung des Beitrages entstandenen Kosten (Porto, Bankspesen usw.) verlangen.
- c) Ist ein Mitglied mehr als 3 Monate in Verzug, kann der Vorstand das Mitglied ohne weiteres Mahnverfahren aus dem Förderverein ausschließen.
- d)In Härtefällen kann der Vorstand Beitragsschulden mindern oder gänzlich erlassen.
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